Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Fünfte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen


Datum:03.04.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 707
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Fristen für Entschädigungen nach dem Gesetz über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: