Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über Angelegenheiten der Patentanwälte im Lande Österreich


Datum:31.10.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1548f
Gesetz im Original

Die Verordnung setzt eine Kann-Bestimmungen für die Löschung von jüdischen Mischlingen und von "Feinden der nationalsozialistischen Bewegung" im Patentanwaltsregister in Kraft. Die Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Ziviltechniker. Wird eine Löschung veranlasst, gelten die Bestimmungen der 6. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1938, S. 1545f).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: