Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz)


Datum:18.10.1935
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1935, S. 1246
Gesetz im Original

Das Gesetz normiert Eheverbote, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund des Gesundheitszustandes eines der Partner der andere Partner oder die Nachkommen Schaden nehmen. Das heiratswillige Paar muss mittels eines Ehetauglichkeitszeugnisses, das vom Gesundheitsamt auszustellen ist, nachweisen, dass kein derartiges Ehehindernis vorliegt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: