Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege


Datum:28.09.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1309f
Gesetz im Original

Das Gesetz bildet die Grundlage für die mit gleichem Datum erlassenen Verordnungen zur Krankenpflege, mit denen Juden die Krankenpflege nur mehr an Juden oder in jüdischen Anstalten ausüben dürfen. In dem Gesetz wird festgelegt, dass der Reichsinnenminister festlegen kann, dass "in der Gesundheitspflege nur Personen berufsmäßig tätig sein dürfen, die eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs haben" (§ 1). Das Gesetz tritt in Österreich erst im Dezember 1938 in Kraft (vgl. RGBl I 1938, S. 1708).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: