Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen


Datum:17.08.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1044
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass Juden und Jüdinnen, die keinen Vornamen tragen, der in der vom Reichsminister des Innern am 18.8.1938 herausgegebenen Liste als jüdischer Vorname geführt ist, ab dem 1.1.1939 als weiteren Vornamen den Namen "Israel" bzw. "Sara" annehmen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: