Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Einführung des Erbhofrechts im Lande Österreich (ÖEHV)


Datum:27.07.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 935ff
Gesetz im Original

Nach dem mit der Verordnung eingeführten Reichserbhofgesetz kann nur ein deutscher Staatsbürger "deutschen oder stammesgleichen Blutes" Bauer sein. Ebenso müssen Richter und Vertretungsbefugte der Anerben- und Erbhofgerichte dieser Anforderung entsprechen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: