Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musikaufführungsrechten im Lande Österreich


Datum:11.06.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 623
Gesetz im Original

Nach dem in Österreich eingeführten Gesetz bedarf die gewerbsmäßige Vermittlung von Rechten zur öffentlichen Aufführung musikalischer Werke der Genehmigung des Propagandaministers. Das Gesetz bezweckte die Ausschaltung von Juden aus diesem Beruf.