Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums


Datum:31.05.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 607ff
Gesetz im Original

Die Verordnung ist das zentrale Instrument zur völkischen Neuordnung des öffentlichen Dienstes. § 3 betrifft die Entfernung von Juden, jüdischen Mischlingen und jüdisch versippten Beamten aus dem Öffentlichen Dienst. § 4 verfügt die Pensionierung oder Entlassung von politisch unzuverlässigen Beamten bis 31.12.1938. Die BerufsbeamtenverordnungDie Berufsbeamtenverordnung (BBV) (vgl. RGBl I 1938, S. 607ff) war ein zentrales Instrument zur völkischen Neuordnung des öffentlichen Diensts. § 3 betraf die Entfernung von Juden, jüdischen Mischlingen und jüdisch versippten Beamten aus dem öffentlichen Dienst. § 4 verfügte die Pensionierung oder Entlassung von politisch unzuverlässigen Beamten. bringt auch die definitive Regelung für Berufsverbote von jüdischen bzw. politisch unzuverlässigen Notaren und Notariatskandidaten. Nach § 8 können auch Ziviltechniker und Architekten mit Berufsverbot belegt werden.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

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