Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz zum Schutz der österreichischen Wirtschaft


Datum:14.04.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 82/1938
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass Erwerbsunternehmen, die von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die am 13.3.1938 ihren Wohnsitz nicht in Österreich gehabt haben, einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Eine Veräußerung von in Österreich bestehenden Unternehmen an solche Personen muss ebenfalls genehmigt werden. Alle Rechtsgeschäfte, die gemäß diesem Gesetz einer Genehmigung bedürfen, werden erst wirksam, wenn die Genehmigung vorliegt.

Verweis auf diese Norm in: