Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Elfte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung


Datum:30.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 343
Gesetz im Original

Bestimmte Regelungen zur Devisenbewirtschaftung werden auf Banknoten und Münzen ausgedehnt, die auf österreichische Schillinge (und Kronen) lauten. Diese Regelungen betreffen auch die Transferierung von Werten (Zahlungsmittel, Wertpapiere, Edelmetalle usw.) durch Auswanderer. Die Verordnung gilt nicht für Österreich (§ 2 Absatz 2).