Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen


Datum:28.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 338
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz verlieren die jüdischen Kultusvereinigungen ihre Stellung als Körperschaften öffentlichen Rechts und werden in Vereine umgewandelt. Gleichzeitig verlieren die Beamten der Kultusvereinigungen ihre Beamteneigenschaft und werden in ein bürgerlich-rechtliches Dienstverhältnis eingesetzt. Die Regelung gilt vorläufig nicht für Österreich (§ 5 Absatz 3).

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