Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes


Datum:19.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 270ff
Gesetz im Original

Die Durchführungsverordnung regelt im Detail die im Waffengesetz angeführten Bedingungen für die Zulassung zur Herstellung von und zum Handel mit Waffen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: