Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen


Datum:18.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 317
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Durchführung des Verfahrens bei der Gewährung von Entschädigungen, die im Zusammenhang mit der Einziehung kommunistischen bzw. sogenannten volks- und staatsfeindlichen Vermögens sowie im Zusammenhang mit der Einziehung von Vermögen aufgrund der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geleistet werden. Die §§ 2 bis 6, 8 bis 17, 19 bis 24 werden in Österreich erst am 19.11.1938 in Kraft gesetzt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: