Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Reichsnotarordnung


Datum:13.02.1937
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1937, S. 191
Gesetz im Original

Die Reichsnotarordnung enthält die Bestimmungen über die Zulassung von Notaren im Deutschen Reich. § 14 verpflichtet die Notare vor ihrer Zulassung einen Treueeid auf Adolf Hitler abzulegen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: