Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Fünfte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses


Datum:25.02.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 122
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass die Unfruchtbarmachung auch durch Strahlenbehandlung durchgeführt werden kann.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: