Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit


Datum:26.07.1933
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1933, S. 538
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass sich die Frage, ob eine Einbürgerung erwünscht ist oder nicht, an "völkisch-nationalen Grundsätzen" zu orientieren hat.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: