Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über das Feuerlöschwesen


Datum:23.11.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1662
Gesetz im Original

Die Erlassung des Gesetzes ist mit der "wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens vor allem für den Luftschutz" begründet, was die "Schaffung einer straff organisierten, vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführten Polizeitruppe" verlange (Vorspann). Die von freiwilligen Feuerwehren und Verbänden gebildeten Vereine und Verbände werden aufgelöst (§ 6).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: