Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes


Datum:29.11.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1749f
Gesetz im Original

Nach § 1 Absatz 3 dürfen Juden keine Brieftauben halten. Die Verordnung wird in Österreich nicht in Kraft gesetzt.