Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über das Wehrersatzwesen bei besonderem Einsatz


Datum:04.03.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 457
Gesetz im Original

§ 3 Absatz 3 der Verordnung hält fest, dass Juden in Kriegszeiten ebenso wie im Frieden vom Wehrdienst auszuschließen sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: