Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kriegssachschädenverordnung


Datum:30.11.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1547ff
Gesetz im Original

Die Verordnung, die Schäden infolge der Kriegsereignisse finanziell entschädigt, legt in § 31 fest, dass die Verordnung auf "Juden und jüdische Unternehmen" (ohne Bezug auf die 1. bzw. 3. Verordnung zum Reichsbürgergesetz) nur nach Maßgabe besonderer, noch zu erlassender Richtlinien Anwendung findet.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: