Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Lohngestaltung


Datum:25.06.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 691
Gesetz im Original

Die Verordnung gibt dem Reichstreuhänder und dem Sondertreuhänder der Arbeit (vgl. RGBl I 1934, S. 45ff) weitreichende Kompetenzen, in die Lohn- und Arbeitsbedingungen einzugreifen, u.a. können Arbeitsverträge abgeändert werden und Löhne "mit bindender Wirkung nach oben und unten" (§ 1) geändert werden.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: