Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur weiteren Überleitung der Rechtspflege im Lande Österreich und in den sudetendeutschen Gebieten


Datum:28.02.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 358
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird das österreichische Rechtssystem weiter in das reichsrechtliche integriert (vgl. RGBl I 1938, S. 413),u.a. werden der OGHOberster Gerichtshof und die Generalprokuratur in Wien aufgehoben. Deren Zuständigkeiten gehen auf das Reichsgericht bzw. die Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht über.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: