Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 bekanntgemacht wird


Datum:02.03.1939
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 250/1939
Gesetz im Original

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: