Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Abänderung und Ergänzung der Deivsenverordnung (2. Devisengesetz für das Land Österreich)


Datum:01.06.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 155/1938
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert das Devisengesetz für das Land Österreich und verschärft den Handel mit aus- und inländischen Wertpapieren weiter. Nun ist jeder Handel mit derartigen Papieren genehmigungspflichtig.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: