Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939 bekannt gemacht wird


Datum:19.03.1939
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 380/1939
Gesetz im Original

Die Verordnung, die nicht im RGBlReichsgesetzblatt sondern nur im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger (Nr. 66 v. 18.3.1939) veröffentlicht wurde, zwingt Besitzer von ausländischen Wertpapieren dazu, diese bis zum 15. April 1939 der Reichsbank anzubieten. Dies gilt auch für Wertpapiere, die bereits ausgewanderten Personen gehören, aber von Inländern verwahrt werden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: