Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse


Datum:24.07.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 452f
Gesetz im Original

Mit der Anordnung wird das Vermögen der Verbrauchergenossenschaften auf die DAFDeutsche Arbeitsfront übertragen. Dienstverträge und Ruhegehaltsvereinbarungen von leitenden Angestellten der Verbrauchergenossenschaften können abgeändert und aufgelöst werden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: