Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Behandlung der Kriegsschäden von Juden


Datum:20.07.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 437f
Gesetz im Original

Nach der Verordnung haben Juden kein Anrecht auf Entschädigung von Kriegsschäden. Die zuständige Behörde kann die Beseitigung solcher Schäden auf Kosten des geschädigten Juden anordnen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: