Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Fünfte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens


Datum:25.04.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 218
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Einrichtung einer Ankaufsstelle für Kulturgut aus jüdischem Besitz im Sinne der Verordnung über den Einsatz des jüdischen VermögensDie Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens war eine zentrale NS-Bestimmung ((vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff), (vgl. GBlÖ Nr. 633/1938)) zur Enteignung von als jüdisch definierten Unternehmen., deren Aufgabe es ist, über den freihändigen Verkauf von Schmuck- und Kunstgegenständen zu entscheiden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: