Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit


Datum:16.01.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 40
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird die Anmeldung von Forderungen gegen das eingezogene Vermögen derjenigen Personen geregelt, denen die deutsche Staatsangehörigkeit auf Basis des Gesetzes aus 1933 aberkannt worden ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: