Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Der Staatsvertrag und seine Folgen

In dieser Gruppe sind jene Gesetze zusammengefasst, die als direkte Folge jener Verpflichtungen geschaffen wurden, die Österreich durch die Unterzeichnung des StaatsvertragesMit dem Staatsvertrag von Wien (StV) (vgl. BGBl Nr. 152/1955) erhielt Österreich seine vollständige Unabhängigkeit nach dem Krieg zurück. Abgeschlossen zwischen den alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits, und unterzeichnet am 15.5.1955, trat der Staatsvertrag am 27.7.1955 – zwölf Jahre nach der Moskauer Deklaration – in Kraft. Artikel 7 des Staatsvertrags regelt die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheit, Artikel 22 regelt die Frage des Deutschen Eigentums, in Artikel 26 verpflichtet sich Österreich, arisiertes Vermögen zurückzustellen. eingegangen ist. Dies betrifft die Weiterführung der Restitutions- und Entschädigungsgesetzgebung ebenso wie den Schutz von Minderheitenrechten, aber auch die Klärung der Frage des so genannten Deutschen EigentumsGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt..

BGBl Nr. 152/1955Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
BGBl Nr. 211/1955Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs
BGBl Nr. 269/1955Bundesgesetz vom 20. Dezember 1955, womit Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden
BGBl Nr. 25/1956Bundesgesetz vom 18. Jänner 1956, womit Bundesmittel zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben, zur Verfügung gestellt werden (Hilfsfondsgesetz)
BGBl Nr. 165/1956Bundesgesetz vom 25. Juli 1956, betreffend die Durchführung einzelner Bestimmungen des IV. Teiles des Staatsvertrages (1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz)
BGBl Nr. 73/1957Bundesgesetz vom 13. März 1957 über die Schaffung vom Auffangorganisationen gemäß Artikel 26 § 2 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955 (Auffangorganisationengesetz)
BGBl Nr. 176/1957Bundesgesetz vom 10. Juli 1957, womit weitere Bestimmungen zur Durchführung des IV. Teiles des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955, BGBl. Nr. 152, erlassen werden (3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz)
BGBl Nr. 119/1958Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen
BGBl Nr. 294/1958Bundesgesetz vom 17. Dezember 1958, mit dem einige weitere Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden
BGBl Nr. 102/1959Bundesgesetz vom 19. März 1959 zur Durchführung der die Amtssprache bei Gericht betreffenden Bestimmungen des Artikels 7 § 3 des Staatsvertrages
BGBl Nr. 101/1959Bundesgesetz vom 19. März 1959, womit für das Bundesland Kärnten Vorschriften zur Durchführung der Minderheiten-Schulbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages getroffen werden (Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten)
BGBl Nr. 195/1960Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
BGBl Nr. 221/1960Bundesgesetz vom 26. Oktober 1960 über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche
BGBl Nr. 100/1961Bundesgesetz vom 22. März 1961, womit Bundesmittel zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter zur Verfügung gestellt werden
BGBl Nr. 133/1961Bundesgesetz vom 17. Mai 1961 über die Erhebung von Ansprüchen der Auffangorganisationen auf Rückstellung von Vermögen nach den Rückstellungsgesetzen (4. Rückstellungsanspruchsgesetz)
BGBl Nr. 172/1965Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Regelung von Fragen betreffend bestimmte österreichische und belgische Vermögenschaften, Rechte und Interessen samt Zusatzprotokoll
BGBl Nr. 298/1965Bundesgesetz vom 25. Oktober 1965 über den österreichischen Nationalfeiertag
BGBl Nr. 223/1969Bundesgesetz vom 11. Juni 1969 betreffend die Liquidation des Vermögens der ehemaligen Deutschen Arbeitsfront, des ehemaligen Reichsbundes der Deutschen Beamten und des ehemaligen Nationalsozialistischen Lehrerbundes in Österreich
BGBl Nr. 270/1972Bundesgesetz vom 6. Juli 1972, mit dem Bestimmungen über die Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung getroffen werden
BGBl Nr. 396/1976Bundesgesetz vom 7. Juli 1976 über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich (Volksgruppengesetz)
BGBl Nr. 499/1980Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Regelung bestimmter vermögensrechtlicher Fragen