Landtafel: | In Tirol gab es keine LandtafelLandtafeln sind Register, in denen in den österreichischen Ländern seit dem Mittelalter der adelige Grundbesitz verzeichnet wurde. Auch nach der Einführung des Grundbuchs wurden diese Verzeichnisse weitergeführt, sodass man für die Zeit von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn der 1980er-Jahre (Grundbuchumstellungsgesetz v. 27.11.1980) für bestimmte Liegenschaften die Überlieferung in der Landtafel berücksichtigen muss.. Bis 1897 (Beschluss der Tiroler Landesregierung) wurden in Tirol anstelle der GrundbücherIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. VerfachbücherVerfachbücher sind von Gerichten geführte Urkundensammlungen, die vor allem Verträge über Rechtsgeschäfte von Privatpersonen dokumentieren. In Tirol und Vorarlberg gleichsam Vorläufer der später (in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) angelegten Grundbücher, sind sie jedoch nicht nach Katastralgemeinden geordnet und umfassen mehr als nur jene Rechtsgeschäfte, die sich auf Liegenschaften beziehen. geführt. Die konkrete Umstellung auf das GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. erfolgte in manchen BezirksgerichtenBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich. jedoch erst Jahrzehnte später. Die Verfachbücher sind im TLATiroler Landesarchiv aufbewahrt. |