Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 255/1947
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 443
Dokument im Original

Über Berufungen nach dem Wohnbauanforderungsgesetz (BGBl 1/1946) in zweiter und letzter Instanz soll in Wien das Bundesministerium für soziale Verwaltung entscheiden, in den Bundesländer der jeweilige Landeshauptmann. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird ausgeschlossen.