Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 256/1947 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 466 |
Die nach 1945 in Österreich gegründeten Konsumvereine sind nicht Rechtsnachfolger der 1941 aufgelösten und in die DAF eingegliederten Verbrauchergenossenschaften. Die neuen Vereine haben sich jedoch 1946 in der Allgemeinen österreichischen Konsumgenossenschaft zusammengeschlossen, um Rückstellungsansprüche erheben zu können. An diese Dachorganisation soll Vermögen zurückgestellt werden, sie muss es allerdings nach einem Verteilungsplan ihrerseits so verteilen, dass es jenen Konsumgenossenschaften zugute kommt, die heute die Aufgaben der 1941 aufgelösten Verbrauchergenossenschaften wahrnehmen.