Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 10/1948
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 483
Dokument im Original

Die Verlängerung des Arbeitspflichtgesetzes „erscheint unerläßlich“ (S. 1), schon allein deshalb, weil die vom Verbotsgesetz betroffenen Personen zur Arbeit herangezogen werden müssen und es dafür keine andere gesetzliche Handhabe gibt. Außerdem können nur durch dieses Gesetz auch „die in großer Anzahl in Österreich lebenden versetzten Personen, solange sie hier sind“, angehalten werden, „eine nutzbringende Tätigkeit aus[zu]üben“ (S. 1). Auch wenn das in Vorbereitung stehende Arbeitsvermittlungsgesetz umgesetzt wird, wird ein Arbeitspflichtgesetz als „ergänzende Maßnahme“ (S. 1) notwendig sein.