Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 10/1948
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 65
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 488
Dokument im Original

Mit Ausnahme des Abg. Viktor Elser (KPÖ), der das Arbeitspflichtgesetz grundsätzlich ablehnt, sieht der Ausschuss die Notwendigkeit gegeben, die Geltungsdauer des Gesetzes noch einmal zu verlängern. Das Gesetz wird verhältnismäßig selten angewandt: Zwischen Jänner und September 1947 sind insgesamt 5.448 Arbeitsverpflichtungen ausgesprochen worden. Meistens werden Hilfsarbeiter aus dem Kreis der belasteten Nationalsozialisten und der DPs verpflichtet. Kaum werden Personen aus den Betrieben heraus verpflichtet. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzesvorschlages.