Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 35/1948 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 519 |
Die Regierungsvorlage zur 5. Novellierung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes sieht eine nochmalige Verlängerung jener Frist (bis zum 31.12.1948) vor, bis zu der die Staatsbürgerschaft auf Basis des 30-jährigen Aufenthalts mittels Erklärung erworben werden kann. Darüber hinaus wird die Frist, bis zu welcher ein Widerruf einer zwischen 1933 und 1938 aus politischen Gründen erfolgten Ausbürgerung beantragt werden kann, ebenfalls bis zum 31.12.1948 verlängert. Die Fristverlängerung soll noch nicht nach Österreich zurückgekehrten Emigranten, Kriegsgefangenen, etc. länger die Möglichkeit geben, dieses vereinfachte Verfahren der Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft in Anspruch zu nehmen. In einer diesbezüglichen Befragung der zuständigen Stellen der Bundesländer habe sich eine Mehrheit für eine solche Fristverlängerung ausgesprochen.