Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 101/1959
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 288
Dokument im Original

Die gegenwärtig in Kärnten existierenden etwa 100 zweisprachigen Schulen beruhen auf einer Verordnung der Provisorischen Kärntner Landesregierung von 1945, die unter dem Druck der Besatzung entstanden ist. Im Gegensatz zu den utraquistischen Schulen von vor 1938 gilt in den zweisprachigen Schulen, dass alle Kinder beide Sprachen lernen müssen. Der Staatsvertrag (Artikel 7) hat nun eine neue Situation geschaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf beruht auf einer Enquete, an der alle betroffenen Einrichtungen teilgenommen haben. Auch die Kärntner Landesregierung hat zugestimmt, jedoch Vorbehalte angemeldet hinsichtlich einer finanziellen Mehrbelastung, die – als Staatsvertragskosten – der Bund tragen solle.