Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 99/1948
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 559
Dokument im Original

Durch diesen Gesetzesentwurf werden die im Nationalsozialistengesetz und in sonstigen Gesetzen enthaltenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen für beendet erklärt. Begründet wird diese vorzeitige Beendigung damit, dass sich die an das Gesetz geknüpften Erwartungen, minderbelastete Personen durch Sühnemaßnahmen wieder zu gleichberechtigten Staatsbürgern zu machen, nicht erfüllt haben und die vom Alliierten Rat festgelegte Frist für die Beendigung der Sühnefolgen am 30.4.1950 als zu lang erachtet wird. Rückwirkende Nachsicht soll allerdings nicht möglich sein.