Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 99/1948 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 559 |
Durch diesen Gesetzesentwurf werden die im Nationalsozialistengesetz und in sonstigen Gesetzen enthaltenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen für beendet erklärt. Begründet wird diese vorzeitige Beendigung damit, dass sich die an das Gesetz geknüpften Erwartungen, minderbelastete Personen durch Sühnemaßnahmen wieder zu gleichberechtigten Staatsbürgern zu machen, nicht erfüllt haben und die vom Alliierten Rat festgelegte Frist für die Beendigung der Sühnefolgen am 30.4.1950 als zu lang erachtet wird. Rückwirkende Nachsicht soll allerdings nicht möglich sein.