Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 154/1948 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 598 |
Die Novellierung des Prokuratursgesetzes aus 1945 ist notwendig geworden, weil zum Zeitpunkt der Erlassung des Gesetzes der Verfassungsgerichtshof und der Patentgerichtshof noch nicht eingerichtet gewesen sind und die Vertretungsbefugnis der Finanzprokuratur nun auf diese beiden Gerichtshöfe ausgedehnt werden soll. Die Novellierung soll außerdem das Rekursrecht (der Beamten) im Falle einer Gebührenüberprüfung vereinfachen und die Einhebung der Gerichtsgebühren neu regeln und erleichtern.