Zu Gesetz: | BGBl Nr. 176/1948 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 86 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 673 |
Der Ausschuss hat auch die Fürsorge für die Gräber der österreichischen Antifaschisten in das Gesetz miteinbeziehen und die eigentlichen Kriegsgräber des Ersten und Zweiten Weltkrieges dem besonderen Schutz unterstellen wollen. Er hat die Regierungsvorlage an das Innenministerium zurückgeleitet und daraufhin zwei Gesetzesentwürfe erhalten. Den Titel des ersten Gesetzes, der ursprünglich nur Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler für Angehörige der Alliierten, der Vereinten Nationen und Antifaschisten genannt hat, ändert der Ausschuss ab und verwendet – in Übereinstimmung mit dem OFG – statt des Begriffes Antifaschist den Terminus „Opfer des Kampfes um ein freies und demokratisches Österreich und Opfer der politischen Verfolgung“. Das zweite Gesetz zu den eigentlichen Kriegsgräbern ändert er nur geringfügig ab.