Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 218/1948 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 689 |
Da die OFG-Leistungen nach den Grundsätzen und dem Ausmaß der Entschädigungen für Kriegsopfer gewährt werden, sind hier Anpassungen notwendig. Sie beziehen sich auf einen zusätzlichen 6-prozentigen Teuerungszuschlag und die Gewährung einer Ernährungszulage. Außerdem werden die Kommissionen, die über die Renten entscheiden, was ihre Größe betrifft, flexibler aufgebaut; die explizite Nennung des mittlerweile aufgelösten Bundesverbandes der politisch Verfolgten als entsendende Einrichtung entfällt.