Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 218/1948
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 689
Dokument im Original

Da die OFG-Leistungen nach den Grundsätzen und dem Ausmaß der Entschädigungen für Kriegsopfer gewährt werden, sind hier Anpassungen notwendig. Sie beziehen sich auf einen zusätzlichen 6-prozentigen Teuerungszuschlag und die Gewährung einer Ernährungszulage. Außerdem werden die Kommissionen, die über die Renten entscheiden, was ihre Größe betrifft, flexibler aufgebaut; die explizite Nennung des mittlerweile aufgelösten Bundesverbandes der politisch Verfolgten als entsendende Einrichtung entfällt.