Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 218/1948 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 89 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 703 |
Der Ausschuss ändert die Regierungsvorlage insofern ab, als er die Punkte, die sich auf die Zusammensetzung der Gremien beziehen, herausnimmt und in dieser Sache einen Initiativantrag ankündigt.