Bericht und Antrag des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 242/1948 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 92 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 739 |
Die Novellierung des Wohnungsanforderungsgesetzes ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof die Verlängerung des Gesetzes – das (in § 21 Abs 2) auch Verfassungsbestimmungen enthält – durch ein einfaches Bundesgesetz, wie sie in BGBl 254/1947 geschehen ist, als verfassungswidrig aufgehoben hat. Wohnungen von Personen, die im Sinne des Nationalsozialistengesetzes als minderbelastet gelten, können nur unter den gleichen Bedingungen angefordert werden, die auch für unbelastete Staatsbürger gelten.