Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 248/1948
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 698
Dokument im Original

Die Novellierung des Gesetzes zielt vor allem auf eine Erweiterung des Anforderungsrechtes auf Geschäftsräume ab. Manche Bestimmungen müssen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Nationalsozialistengesetzes deutlicher formuliert werden. Die bisher ausgeschlossene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wird zugelassen. Die Wohnungen von geflüchteten Reichsdeutschen, die heute von anderen Personen benutzt werden, sind bisher nicht unter das Wohnungsanforderungsgesetz gefallen; nun soll den darin wohnenden Personen der Abschluss eines Mietvertrags ermöglicht werden. Weil eine weitere Bewirtschaftung des Wohnraums notwendig ist, wird außerdem die Geltungsdauer des Gesetzes neuerlich verlängert.