Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 69/1949 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 103 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 802 |
Der vom Ausschuss eingesetzte Unterausschuss hat in allen Fällen – mit Ausnahme dreier Punkte, die den § 16 (Zuweisungs- und Vorschlagsrecht) betreffen – Einigung erzielt. Zu den drei Punkten sind Minderheitsanträge der SPÖ eingebracht worden (S. 8). Der erste Minderheitsantrag will, dass Wohnungen nicht nur für bereits obdachlose, sondern auch für von der Obdachlosigkeit bedrohte Menschen angefordert werden können. Die beiden anderen Minderheitsanträge wollen das auf Hauseigentümer und Gemeinde verteilte Vorschlagsrecht anders regeln. Die Regierungsvorlage ist in mehreren Punkten abgeändert worden: Die Ausweitung der Anforderung von Geschäftslokalen ist zum Beispiel – mit Ausnahme der Anforderung von Tabaktrafiken – fallengelassen worden. Der Ausschuss meint, dass im Bereich der Geschäftslokale in den beiden letzten Jahren eine Entspannung zu verzeichnen gewesen sei.