Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 69/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 816 |
Bundeskanzler Leopold Figl (ÖVP) teilt dem Präsidium des Nationalrates mit, dass ihm der Bundesrat mitgeteilt hat, dass er gegen die Wohnungsanforderungsgesetznovelle 1949 (und ihre Beschlussfassung in der Nationalratssitzung vom 9.2.1949) Einspruch erhebt, weil aus dem Gesetz nicht klar zum Ausdruck komme, ob die Wiederaufbauwohnungen angefordert werden dürfen oder nicht. Einer Anforderungsmöglichkeit solcher Wohnungen könne der Bundesrat aber – wenn keine öffentlichen Mittel für ihre Wiederherstellung verwendet worden sind – auf keinen Fall zustimmen.