Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 80/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 791 |
Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass der Bund der politisch Verfolgten nach dem Rücktritt der von der ÖVP und der SPÖ entsandten Funktionäre aufgelöst worden ist und eine Regelung bezüglich der Liquidierung und Verwertung des vorhandenen Vermögens getroffen werden muss. Für diesen Zweck werden zwei öffentliche Verwalter bestellt. Das nach der Liquidierung verbleibende Restvermögen wird zum Zweck der Fürsorge für politisch Verfolgte bestimmt. Damit soll gewährleistet werden, dass dieses Restvermögen „in unparteiischer Weise wieder den politischen Opfern zugeführt wird“ (S. 2).