Bericht des Verfassungsausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 80/1949 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 104 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 809 |
Der Ausschuss schließt sich der Begründung der Regierungsvorlage an und nimmt folgende Änderung vor: Das nach Abschluss der Liquidierung verbleibende Vermögen soll „zu gleichen Teilen an die Österreichische Volkspartei, zugunsten der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, an die Sozialistische Partei Österreichs, zugunsten ihres Opferfürsorgereferates, und an die Kommunistische Partei Österreichs, zugunsten des Vereines 'Bundesverband der Österreichischen KZ-ler, Häftlinge und politisch Verfolgten', aufgeteilt werden“ (S. 1). In dieser Fassung wird der Gesetzesentwurf vom Ausschuss zur Genehmigung empfohlen.