Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Verfassungsausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 80/1949
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 104
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 809
Dokument im Original

Der Ausschuss schließt sich der Begründung der Regierungsvorlage an und nimmt folgende Änderung vor: Das nach Abschluss der Liquidierung verbleibende Vermögen soll „zu gleichen Teilen an die Österreichische Volkspartei, zugunsten der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, an die Sozialistische Partei Österreichs, zugunsten ihres Opferfürsorgereferates, und an die Kommunistische Partei Österreichs, zugunsten des Vereines 'Bundesverband der Österreichischen KZ-ler, Häftlinge und politisch Verfolgten', aufgeteilt werden“ (S. 1). In dieser Fassung wird der Gesetzesentwurf vom Ausschuss zur Genehmigung empfohlen.