Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 141/1949
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 817
Dokument im Original

Die Regierungsvorlage zur 6. Novellierung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes sieht eine nochmalige Verlängerung der Frist, bis zu der die Staatsbürgerschaft auf Basis des 30-jährigen Aufenthalts mittels Erklärung erworben werden kann, bis zum 31.12.1949 vor. Darüber hinaus wird die Frist, bis zu welcher ein Widerruf einer zwischen 1933 und 1938 aus politischen Gründen erfolgten Ausbürgerung beantragt werden kann, ebenfalls bis zum 31.12.1949 verlängert. In einer Befragung der zuständigen Ämter der Landesregierungen sei der Wunsch nach diesen Fristverlängerungen deutlich geworden, da weiterhin eine Nachfrage nach dieser vereinfachten Form der Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft seitens der Rückkehrer und der Frauen, die wegen einer zwischen dem 13.3.1938 und dem 27.4.1945 geschlossenen Ehe die österreichische Bundesbürgerschaft verloren haben, bestehe.