Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 162/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 844 |
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Streichung minderbelasteter Personen aus den Registrierungslisten, sofern keine Sühneabgabeschuld mehr besteht und sich diese Personen nach dem Zusammenbruch Deutschlands nicht nationalsozialistisch betätigt haben. Es habe sich gezeigt, dass sich der Großteil der minderbelasteten Personen vom Nationalsozialismus abgewandt hat und sich am Wiederaufbau Österreichs beteiligt.